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Erste-Hilfe: Abbindung

Erste Hilfe - online
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Wundversorgung

Abbinden von Gliedmaßen

Eine Abbindung einer Extremität darf nur in absoluten Ausnahmefällen erfolgen, wenn keine der beschriebenen Maßnahmen zum Erfolg führt. Die Abbindung erfolgt mit einem möglichst breitem, gürtelähnlichen Hilfsmittel oder mit einem Dreiecktuch. Auf keinen Fall dürfen Seile oder Drähte verwendet werden. Wird eine Abbindung vorgenommen, so muß der Zeitpunkt der Abbindung notiert und an das weiterversorgende Rettungsteam übermittelt werden. Eine einmal vorgenommene Abbindung darf nur unter ärztlicher Aufsicht wieder entfernt werden. Grundsätzlich darf die Abbindung nur so fest gezogen werden, wie es zur Stillung der Blutung unbedingt erforderlich ist. Eine Abbindung muß wegen der möglichen Folgeschäden wohlüberlegt sein.

Eine Abbindung darf nur erfolgen, wenn

  • ein Druckverband erfolglos ist
  • eine großflächige zerfetzte Wunde nicht mit einem Druckverband versorgt werden kann
  • ein Fremdkörper in einer stark blutenden Wunde steckt
  • bei Abtrennung/Teilabtrennung eine Blutstillung anders nicht möglich ist
  • ein offener Knochenbruch in Kombination mit einer stark blutenden Wunde vorliegt

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