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Erste-Hilfe: Vitalkontrolle


 
Erste Hilfe - online
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Überprüfen der Vitalfunktionen


Überprüfung des Bewußtseins

Eingetrübtes Bewußtsein
Die Überprüfung der Bewußtseinslage erfolgt durch Ansprache oder gegebenenfalls durch Anfassen. Von einem eingetrübten Bewußtsein wird gesprochen, sobald die betroffene Person zeitlich oder örtlich desorientiert ist. Die entsprechende Hilfeleistung in dieser Situation richtet sich nach den klar erkennbaren Symptomen. 

Volles Bewußtsein
Nur wen auf gestellte Fragen klare und logische Antworten gegeben werden, kann von einem vollen Bewußtsein ausgegangen werden. In diesem Zustand muß die Person in der Lage sein Aussagen zum (für die Person) offensichtlichen Unfallhergang, zu erlittenen Verletzungen oder vorhandenen Schmerzen abgeben können. Hier ergibt sich die Hilfe aus der Situation und den vorhandenen Verletzungen. Der Verletzte kann durch gezielte Aussagen und Mithilfe unterstützen.

Bewußtlosigkeit
Ist die betroffene Person nicht ansprechbar und reagiert auf keine äußeren Reize, liegt eine Bewußtlosigkeit vor. In dieser Situation muß eine sofortige Atemkontrolle durchgeführt werden.
Bei einer ausreichenden Spontanatmung wird der Verletzte in die stabile Seitenlage gebracht. Die Vitalfunktionen (Bewußtsein, Atmung und Kreislauf) müssen kontinuierlich überwacht werden. 

Ist keine Spontanatmung feststellbar, wird nacheinander an beiden Halsschlagadern der Puls überprüft

Bei vorhandenem Puls erfolgt eine sofortige Kontrolle der Atemwege. Gegebenenfalls sind Fremdkörper (z.B. Zahnprotesen) zu entfernen. Tritt nach Freilegen der Atemwege keine Spontanatmung ein, muß eine Atemspende durchgeführt werden.

Bei nicht vorhandenem Puls wird nach Freilegen der Atemwege mit der Herz-Lunge-Wiederbelebung begonnen.


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