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[Erste-Hilfe Quiz]
Überprüfen der Vitalfunktionen
Überprüfung des Bewußtseins
Eingetrübtes Bewußtsein
Die Überprüfung der Bewußtseinslage erfolgt durch Ansprache
oder gegebenenfalls durch Anfassen. Von einem eingetrübten Bewußtsein
wird gesprochen, sobald die betroffene Person zeitlich oder örtlich
desorientiert ist. Die entsprechende Hilfeleistung in dieser Situation
richtet sich nach den klar erkennbaren Symptomen.
Volles Bewußtsein
Nur wen auf gestellte Fragen klare und logische Antworten gegeben werden,
kann von einem vollen Bewußtsein ausgegangen werden. In diesem Zustand
muß die Person in der Lage sein Aussagen zum (für die Person)
offensichtlichen Unfallhergang, zu erlittenen Verletzungen oder vorhandenen
Schmerzen abgeben können. Hier ergibt sich die Hilfe aus der Situation
und den vorhandenen Verletzungen. Der Verletzte kann durch gezielte Aussagen
und Mithilfe unterstützen.
Bewußtlosigkeit
Ist die betroffene Person nicht ansprechbar und reagiert auf keine
äußeren Reize, liegt eine Bewußtlosigkeit vor. In dieser
Situation muß eine sofortige Atemkontrolle
durchgeführt werden.
Bei einer ausreichenden Spontanatmung wird der Verletzte in die stabile
Seitenlage gebracht. Die Vitalfunktionen
(Bewußtsein, Atmung
und Kreislauf) müssen kontinuierlich
überwacht werden.
Ist keine Spontanatmung feststellbar, wird nacheinander an beiden Halsschlagadern
der Puls überprüft.
Bei vorhandenem Puls erfolgt eine sofortige Kontrolle der Atemwege.
Gegebenenfalls sind Fremdkörper (z.B. Zahnprotesen) zu entfernen.
Tritt nach Freilegen der Atemwege keine Spontanatmung
ein, muß eine Atemspende durchgeführt
werden.
Bei nicht vorhandenem Puls wird nach Freilegen der Atemwege mit der
Herz-Lunge-Wiederbelebung begonnen.
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