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Krankenwagen

KrankenwagenBesatzung:  Rettungssanitäter, ein weiterer Mitarbeiter
Einsatz:  Krankentransport, Rückholdienst
Ausstattung:  DIN EN 1789 Typ A: Ambulance Cars DIN EN 1789 Typ B: Emergency Ambulance

Ein Krankentransportwagen (KTW) ist im Rettungsdienst und im Sanitätsdienst ein Transportfahrzeug für nicht-akute Transporte von verletzten oder erkrankten Personen unter geeigneten Transportbedingungen einschließlich einer Betreuung durch qualifiziertes Personal. Weitere umgangssprachliche Namen sind Krankenwagen, Sanitätskraftwagen und Sanka. Die Bezeichnung Krankenwagen wird darüber hinaus auch häufig für Rettungswagen verwendet, obwohl dies aufgrund von Unterschieden hinsichtlich ihrer Ausstattung und ihres Einsatzzweckes nicht korrekt ist.

Ein Krankenwagen wird hauptsächlich zum Durchführen von qualifizierten Krankentransporten verwendet. Häufige Krankentransportarten sind:

    * Transport ins Krankenhaus (Einweisung durch Hausarzt bzw. im Rahmen eines Sanitätsdienstes bei Großveranstaltungen)
    * Transport zu einem Facharzt (Ordination, Ärztezentrum)
    * Transport vom Krankenhaus oder Facharzt zurück nach Hause (Wohnung, Seniorenheim)
    * Verlegungen zwischen Krankenhäusern
    * Ambulanzfahrten, z.B. zur Dialyse oder zum Katheterwechsel – der Patient wird zur Behandlung gebracht und anschließend wieder zurück gefahren
    * Durchführung des Transports von Blutkonserven, wenn keine anderen Fahrzeuge zur Verfügung stehen
    * Zwangseinweisungen bei psychischen Erkrankungen (teils mit polizeilichem Begleitschutz)

Da ein Krankentransportwagen üblicherweise keine Rettungseinsätze durchführt, fährt er selten mit Sondersignal ("Blaulicht"), ist aber für den Notfall damit ausgerüstet. Die Besatzung hat eine entsprechende Ausbildung und kann auch im Notfall eine Erstversorgung durchführen. In der Regel wird für die Notfallrettung aber ein Rettungswagen bzw. ein Notarztwagen eingesetzt.

In folgenden Fällen kann ein Krankentransportwagen Rettungseinsätze durchführen:

    * Nähestes Fahrzeug am Einsatzort, siehe First Responder bzw. Ersthelfer
    * Kein Rettungswagen frei, da diese bereits alle im Einsatz sind
    * Entsendung eines Rettungswagens erscheint aufgrund der Notrufinformation ungerechtfertigt
    * Großschadenslagen, siehe MANV

Sollte sich im Zuge eines Einsatzes (Transportes) herausstellen, dass der Krankentransportwagen keine ausreichende Versorgung gewährleisten kann (beispielsweise bei einer drastischen Verschlechterung des Zustands des Patienten), wird das Rettungsdienstpersonal einen Rettungswagen oder einen Notarzt nachfordern.

Beim Krankentransport muss der Patient gehoben und getragen sowie während der Fahrt durchgehend betreut werden, deshalb besteht die Besatzung immer aus mindestens zwei Personen.

In Deutschland ist die erforderliche Besatzung eines KTW durch die Rettungsdienstgesetze der einzelnen Bundesländer geregelt. Es handelt sich immer um mindestens zwei Personen, von denen der fachlich besser Ausgebildete in den meisten Ländern ein Rettungssanitäter sein muss, in Schleswig-Holstein und Thüringen ein Rettungsassistent und in Niedersachsen "geeignet und zuverlässig" (§10 NRettDG). Oftmals werden Zivildienstleistende, FSJler und Ehrenamtliche mit Ausbildung zum Rettungshelfer als Fahrer eingesetzt.

In Österreich muss ein KTW mit mindestens zwei Rettungssanitätern besetzt sein, oft werden jedoch auch besser ausgebildete Notfallsanitäter am Krankentransportwagen eingesetzt. Eine übliche Besatzung im österreichischen Krankentransportwesen ist ein hauptberuflicher oder ehrenamtlicher Fahrer, sowie ein zum Rettungssanitäter ausgebildeter Zivildiener, der die Patienten betreut. In manchen Bundesländern werden jedoch auch länger dienende Zivildiener als Lenker eingesetzt.

Der KTW wird im Gegensatz zum RTW eher selten mit drei Personen besetzt, da aus Sicht der mit dem Krankentransport beauftragten Organisationen der geringe Mehrwert die höheren Personalkosten nicht rechtfertigt. Am häufigsten kommt es zu Dreiermannschaften, wenn ein neuer Mitarbeiter eingeschult wird, oder der Patient eine spezielle Betreuungsperson benötigen sollte.

 
 

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