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Notarztwagen
Formalrechtlich wird ein Rettungswagen (RTW) zum Notarztwagen, sobald ein Notarzt im Rahmen des Rendezvous-Systems oder ein anderer Arzt mit Fachkundenachweis Rettungsdienst zusteigt und den Patiententransport (meistens Primäreinsätze, in seltenen Fällen auch Sekundäreinsätze) begleitet. Der Notarztwagen ist häufig an dem Krankenhaus stationiert, das den Notarzt stellt. Bei manchen Systemen steigt der Notarzt nur bei vorliegender Notarzt-Indikation zu, der eigentliche NAW ist sonst als RTW unterwegs. Probleme ergeben sich bei einer nötigen Notarztnachforderung, dann muss der Notarzt anderweitig zum Einsatzort gelangen (etwa durch die Feuerwehr, Polizei, Hubschrauber oder einen Krankentransportwagen). Damit ist aus dem Kompaktsystem ein Rendezvous-System geworden, bei dem der Notarzt separat zum Notfallort gelangt und sich dort erst mit dem RTW trifft, dies hat sich weitgehend durchgesetzt. Alternativ zum NAW wird der Rettungshubschrauber (RTH) eingesetzt.
Die Mindestausstattung ist europaweit durch die Norm DIN EN 1789 Typ C geregelt (vgl. Ausrüstung eines Rettungswagens). Im Unterschied zum Rettungswagen hat der Notarztwagen meist weitere Medikamente (z.B. Betäubungsmittel) und zusätzliche Ausstattung (etwa Spritzenpumpe oder Kapnometrie) an Bord, die der Notarzt einsetzt. Darüber hinaus existieren Baby-Notarztwagen, deren Ausstattung speziell für den Transport von Neugeborenen und Säuglingen ausgelegt ist. So findet sich in ihm beispielsweise ein Transportinkubator. Die Besatzung des NAW besteht in Deutschland aus einem Notarzt, einem Rettungsassistenten und einem weiteren Mitarbeiter, dessen Qualifikation jedes Bundesland anders festgelegt hat. In Österreich sind NAWs in der Regel mit einem Notarzt und zwei Notfallsanitätern (NFS) besetzt. Der dritte Platz kann und sollte auch durch einen Azubi (angehender Notfallsanitäter/Notarzt) belegt sein. Teilweise fährt ein Rettungssanitäter den NAW.
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