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Rettungsassistent
Die zweijährige Ausbildung ist durch das Rettungsassistentengesetz aus dem Jahr 1989 geregelt. Diese gliedert sich in zwei Teile: Das erste Jahr besteht aus einer schulischen Aubildung an einer staatl. anerkannten Rettungsassistentenschule und einem praktischen Teil in einer Abteilungen eines Krankenhauses. Dieser Teil der Ausbildung endet mit einer staatlichen Prüfung. Unter anderem haben Rettungssanitäter und examiniertes Krankenpflegepersonal, Sanitätsunteroffiziere der Bundeswehr, sowie Sanitätsbeamte der Polizei und Bundespolizei die Möglichkeit sich einen Teil ihrer bisherigen Ausbildung anrechnen zu lassen. Das zweite Jahr der Ausbildung ist praxisorientiert und findet auf einer Lehrrettungswache statt Dort werden die theoretisch vermittelten Qualifikationen praktisch vertieft. Rettungssanitäter können sich immer noch Teile ihrer bisherigen rettungsdienstlichen Tätigkeit anrechnen lassen, so dass das gesamte Berufsbild wie eine Mogelpackung erscheint. Der praktische Teil endet mit einem sog. "Abschlussgespräch", bei dem der Auszubildende noch einmal auf seine Eignung für diesen Beruf geprüft werden kann. Danach erhält der Auszubildende von der zuständigen Behörde (i. d. R. am jeweiligen Regierungspräsidium ansässig) die Urkunde über die "Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Rettungsassistent/-in". Die Voraussetzungen für den Beginn einer Ausbildung in diesem verantwortungsvollen Beruf sind lediglich die gesundheitliche Eignung, die Vollendung des 18. Lebensjahres und ein Hauptschulabschluss, eine gleichwertige Schulbildung oder eine abgeschlossene Berufsausbildung, sowie ein polizeiliches Führungszeugnis.
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